Endlich unabhängige Aufklärung? Dachverband begrüßt Polizeibeauftragtengesetz
Mit der heutigen Zustimmung des Bundestages zum Polizeibeauftragtengesetz wird eine langjährige Forderung von Fußballfans endlich umgesetzt. Bei Fehlverhalten der Polizeien des Bundes wird es zukünftig eine unabhängige Anlaufstelle geben, an die sich Betroffene wenden können.
“Wir begrüßen ausdrücklich, dass es zukünftig einen Polizeibeauftragten bzw. eine Polizeibeauftrage für die Bundespolizei geben wird. Mit der Schaffung dieser Stelle ist ebenfalls verbunden, dass die Existenz von Polizeigewalt nach vielen Jahren der Verharmlosung nun endlich vom Deutschen Bundestag anerkannt wird. Mit Blick auf die gewalttätigen Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Fußballspielen der vergangenen Wochen ist dies auch ein dringend notwendiges Signal zur richtigen Zeit. Es ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer offenen, modernen und transparenten Polizeiarbeit im gesamten Land. Damit wird nach zwei Jahren des Stillstands das für Fußballfans erste wichtige Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung endlich umgesetzt. Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen, dass zeitnah weitere dringend notwendige Maßnahmen wie die Einführung einer Kennzeichnungspflicht folgen.”, sagt Linda Röttig, Vorstandsmitglied im Dachverband der Fanhilfen e. V.
Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird der oder dem Polizeibeauftragten zusätzlich noch das Instrument gegeben, dritte Personen wie beispielsweise Zeugen anzuhören, um einen Sachverhalt aus verschiedenen Perspektiven beleuchten zu können. Ebenso wurde die Möglichkeit der Blockade von Ermittlungen durch eine Staatsanwaltschaft unterbunden. Der oder die Polizeibeauftragte wird somit noch unabhängiger arbeiten können.
“In der Praxis wird sich nun zeigen, ob die getroffenen Regelungen ausreichen werden, damit polizeiliches Fehlverhalten zielgerichtet im Sinne der Geschädigten und unabhängig verfolgt sowie aufgeklärt wird. Weiteren Anpassungsbedarf sehen wir beispielsweise bei der Möglichkeit der Einschränkungen von Ermittlungen aufgrund eines laufenden Straf- oder Disziplinarverfahren gegen Polizisten. Ebenso brauchen Polizeibeauftragte ein umfangreiches Akteneinsichts- und Zeugnisverweigerungsrecht. Es wird darauf ankommen, die neue Stelle angemessen mit Sach- und Personalmitteln auszustatten, damit diese kein Papiertiger sein wird. Wir werden die zukünftige Arbeit der dann gewählten Person intensiv verfolgen und rufen alle Fußballfans dazu auf, Fehlverhalten der Bundespolizei dort zu melden.”, so Linda Röttig abschließend.