Forderung nach lebenslangen Stadionverboten ist reiner Populismus

Die Polizei-Gewerkschaft fordert nach aktuellen Berichten lebenslange Stadionverbote für Fußballfans. Dazu betont Linda Röttig, Vorstand im Dachverband der Fanhilfen e. V.:

„Die deutschen Stadien sind, gemessen an der Zahl der Straftaten pro Besucher, viel sichere Orte als beispielsweise das Oktoberfest in München. Wenn Polizeigewerkschaften vor Toten oder bürgerkriegsähnlichen Zuständen warnen, dann ist das nicht mehr als reiner Populismus. Fußballfans als potentielle Gewalttäter unter Generalverdacht zu stellen, ist der falsche Weg. Der Anteil von Straftaten im Rahmen von Fußballspielen ist im Vergleich zu dem enormen Zuschaueraufkommen in den Stadien marginal.

Wer lebenslange Stadionverbote fordert, der verkennt, dass es bereits sehr harte Regelungen des DFBs zur Vergabe von Stadionverboten gibt. Der Dachverband der Fanhilfen kritisiert die Vergabe von Stadionverboten, weil hiermit Fans doppelt bestraft werden. Sollte ein Fußballfan in einem Stadion straffällig werden, dann droht ihm eine Strafverfolgung durch die Polizei und zudem noch ein Stadionverbot. Diese doppelte Bestrafung ist ein absolutes No-Go.“

Schikanen gegen Bremer Fans: Polizei muss besseren Umgang mit Fußballfans finden

Zum Bundesliga-Auftakt gab es – wie an jedem Wochenende – zahlreiche Eingriffe in die Grundrechte von Fußballfans durch die Polizei zu verzeichnen. Mediale Aufmerksamkeit erlangten die überzogenen Polizeimaßnahmen beim Auswärtsspiel von Werder Bremen beim VfL Wolfsburg, die der Dachverband scharf verurteilt.

Der Dachverband der Fanhilfen kritisiert den Umgang der Polizei mit den Bremer Fans sowie die Reaktion des niedersächsischen Innenministeriums vom vergangenen Freitag, die zeigt, dass das eigentliche Problem dort nach wie vor nicht verstanden und eingesehen wurde. Wenngleich Fehler zugegeben wurden, streift die Analyse nicht ansatzweise den Kern des Problems beim Polizeieinsatz am Wolfsburger Hauptbahnhof. Unabhängig von einer nicht existenten Feindschaft beider Fanszenen, erscheinen die durch die Polizei vollzogenen massiven Personenkontrollen wegen des Verdachts auf Pyrotechnik mehr als unverhältnismäßig. Ferner ist es äußerst fraglich, wie und woran genau die Polizei Ultras von anderen Fans unterscheidet, ohne Gefahr zu laufen, dass eine rechtswidrige Ungleichbehandlung sowie zahlreiche unbegründete Grundrechtseingriffe stattfinden.

Dazu betont Linda Röttig, Vorsitzende des Dachverbands der Fanhilfen e. V.: „Der Umgang mit den Auswärtsfans von Werder Bremen durch die Polizei hat tief blicken lassen und deutlich gemacht, dass radikale Grundrechtseingriffe gegen Fans weiterhin an der Tagesordnung sind. Es darf keine Doppelstandards für Fußballfans geben. Sie gehören genauso fair behandelt, wie Konzertgänger oder Besucher auf Volksfesten. Innenministerium und Polizei dürfen sich nicht auf halbgaren Entschuldigungen ausruhen, sondern müssen im Umgang mit Fußballfans grundsätzlich umdenken. Die Reaktion des niedersächsischen Innenministeriums lässt nur auf Lippenbekenntnisse schließen und ist ein Versuch, sich aus der Affäre zu ziehen, ohne eigene Fehler zuzugeben und eine Wiederholung auszuschließen.“

Die Grün-Weiße Hilfe Bremen bereitet derzeit die Einreichung mehrerer Klagen vor, um die Rechtswidrigkeit jener Maßnahmen feststellen zu lassen, die von der Polizei nach wie vor verteidigt werden. Der Dachverband der Fanhilfen und zahlreiche Rechtsanwälte werden den Vorgang weiterverfolgen.

15. August 2022

Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung – Hoffnung auf Stärkung der Fanrechte

Mit dem heute vorgelegten Entwurf für einen Koalitionsvertrag soll es endlich Klarheit über den zukünftigen Umgang mit Fußballfans geben. Ein erster Blick in den Vertrag verrät, dass die zunehmende Kriminalisierung der vergangenen Jahre zumindest gestoppt werden soll.

„Wir freuen uns, dass sich einige der von uns vor der Wahl erhobenen Forderungen in dem Entwurf des Koalitionsvertrags wiederfinden. So begrüßen wir außerordentlich, dass die von uns seit Langem geforderte Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei umgesetzt werden soll. Dasselbe gilt für die geplante Einsetzung einer bzw. eines unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizeien des Bundes beim Deutschen Bundestag. Diese Person darf jedoch kein zahnloser Tiger sein, sondern braucht starke Durchgriffsrechte, um entschieden gegen Machtmissbrauch in der Polizei handeln zu können“, erläutert Danny Graupner vom Dachverband der Fanhilfen e. V.

Mit der neuen Bundesregierung verbindet der Dachverband der Fanhilfen e. V. die Hoffnung, dass die im Vorfeld versprochenen Fortschritte im Bereich der Fan- und Freiheitsrechte auch wirklich in die Tat umgesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel für den Ausschluss von flächendeckender Videoüberwachung sowie für den Einsatz von biometrischer Erfassung. Ebenso für die Gewährleistung des Rechts auf Anonymität – sowohl im öffentlichen Raum, als auch im Internet. Beides Vorhaben, die ebenfalls im Entwurf des Koalitionsvertrags benannt sind.

„Leider konnten sich die künftigen Regierungsparteien nur auf eine Reform der Datei ‚Gewalttäter Sport‘ verständigen. Wir bleiben dabei, dass eine Abschaffung dieser Datensammlung der richtigere Weg wäre, weil diese Datei nach unserer Auffassung rechtswidrig ist. Eine Reform des bestehenden Systems ist nicht möglich. Dennoch sehen wir, dass der öffentliche Druck der letzten Jahre bei diesem Thema Wirkung gezeigt hat. Wir werden auch zukünftig genau darauf achten, dass die neue Bundesregierung die hier angekündigten Versprechungen schnell umsetzt und unsere Stimme erheben. Ebenso werden wir die Regierungsparteien an ihren Taten messen und uns in den kommenden Jahren weiter für ein Ende der Kriminalisierung von Fußballfans einsetzen“, so Danny Graupner abschließend.

Hannover, 24. November 2021

Fatales Signal für Fanrechte – Mittelalterliche Sippenhaft des DFB bleibt erneut unangetastet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem heutigen Urteil die aktuelle Sportgerichtsbarkeit des DFB bestätigt. Dagegen geklagt hatte der Verein FC Carl Zeiss Jena, da sich dieser aus seiner Sicht zu Unrecht mit einer Strafzahlung wegen des Einsatzes von Pyrotechnik durch seine Fans bestraft sah. Der Dachverband der Fanhilfen e. V. sieht in diesem Urteil ein fatales Signal für Fanrechte.

„Die vom DFB-Sportgericht verhängten Kollektivstrafen gegen Fans und Vereine widersprechen zutiefst dem Grundsatz der demokratischen Rechtsprechung. Nur wem eine konkrete Tat nachgewiesen wird, kann dafür strafrechtlich belangt werden. Dass der BGH dies bei seinem Urteil völlig außer Acht lässt und damit auch die unverhältnismäßige Weitergabe der Verbandsstrafen auf einzelne Fußballfans billigt, können wir nicht nachvollziehen. Gerade die oftmals jungen Fans werden dadurch doppelt bestraft, da einzelne Personen in der Regel nach solchen Vorfällen strafrechtlich verfolgt werden. Hinzu kommen nun die erwarteten Umlagen dieser Kollektivstrafen auf die aktiven Fanszenen. Diese Zustände sind eines Rechtsstaats unwürdig und hätten dringend vom BGH korrigiert werden müssen“, erklärt Danny Graupner vom Dachverband der Fanhilfen e. V.

Im konkreten Fall wurde der FC Carl Zeiss Jena vom DFB-Sportgericht nach angeblichem Fehlverhalten seiner Fans zu einer Strafzahlung in Höhe von 24.900 Euro verurteilt. Gegen diese Entscheidung klagte der Verein und begründete dies damit, dass die Sportgerichtsbarkeit gegen die öffentliche Ordnung verstoße.

„Gerichtsentscheidungen des DFB zu Vorfällen im Stadion beruhen immer darauf, dass einer größeren Personengruppe ein angebliches Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die dafür verhängte Strafe wird in der Regel im Anschluss von den Vereinen an wenige Personen weitergegeben. Das ist Sippenhaft, wie wir sie nur aus dem Mittelalter kennen und zeigt eindeutig, dass das Verteilen von Kollektivstrafen mit der Gießkanne unverhältnismäßig ist. Zehntausende Euro sind für einzelne Personen nicht bezahlbar, für Vereine oftmals aber ein minimaler Posten in ihren millionenschweren Etas. Diese Praxis der Umlage von Kollektivstrafen auf einzelne Fans muss dringend beendet werden“, erläutert Danny Graupner abschließend.

Hannover, 04. November 2021

Fanhilfen fragen – Parteien antworten

Anlässlich der nahenden Bundestagswahl haben wir den aktuell im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien einen Fragenkatalog (genannt Wahlprüfsteine) zu den Themen Fan- und Freiheitsrechten zukommen lassen. Alle Parteien mit Ausnahme der AfD, haben darauf geantwortet und uns ihre Standpunkte zugesandt.

Nachfolgend fassen wir diese jeweils kurz zusammen. Unten findet Ihr dann die an uns übersandten Dokumente der Parteien im Original.

Datei „Gewalttäter Sport“

Die CDU sieht in der Datei ein wesentliches Hilfsmittel für die Polizei, zeigt sich aber für konstruktive Verbesserungen offen. Auch für die SPD ist die Datei ein sinnvolles Instrument, wobei zusätzlicher Regelungsbedarf bzgl. der Speichergründe, der Speicherdauer und der Informationspflichten gesehen wird. FDP und Grüne hingegen sehen teilweise erheblichen Reformbedarf bei der Datei und stellen sie zumindest in der jetzigen Form infrage. Die Linke will die Speicherpraxis der Datei „Gewalttäter Sport“ beenden.

– Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei

SPD, FDP, Linke und Grüne befürworten grundsätzlich die Einführung einer Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei. Die CDU hält sie für nicht notwendig.

– Unabhängige Aufarbeitung von Polizeigewalt

Sowohl die FDP als auch SPD, Linke und Grüne sprechen sich für eine unabhängige Aufklärung von Polizeigewalt durch eine neu zu schaffende Stelle aus. Eine solche Stelle ist aus Sicht der CDU nicht erforderlich.

– Gebührenordnung der Bundespolizei

Die Grünen fordern mindestens eine Änderung diverser Nummern der Gebührenordnung, um die Gebührentatbestände möglichst schonend im Hinblick auf die Grundrechtsausübung auszugestalten. Für die CDU ist die Gebührenordnung notwendig und auch weiterhin richtig. Die Linke lehnt hingegen die Gebührenordnung samt des darin verankerten „Verursacherprinzips“ ab. FDP und SPD sehen die Gebührenordnung ebenfalls sehr kritisch und verlangen grundsätzliche Überarbeitungen.

– Videoüberwachung mit biometrischer Erkennung

Für Die Linke erzeugt eine Videoüberwachung mit biometrischer Erkennung ein Gefühl des permanenten Überwachtseins, das im Widerspruch zum Recht des Einzelnen auf freie Entfaltung steht. Daher lehnt die Partei deren Einsatz ab – ebenso Grüne, SPD und FDP. Die CDU möchte die Voraussetzungen für einen entsprechenden Einsatz von biometrischer Erkennung schaffen und diese an Gefahrenorten, zu denen sie auch Fußballstadien zählt, einsetzen.

– Vorratsdatenspeicherung

SPD und CDU befürworten weiterhin den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung. Linke, Grüne und FDP lehnen die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat eindeutig ab.

– § 114 StGB (Angriff auf Einsatzkräfte)

Mit dem 2017 neu geschaffenen § 114 StGB sollen speziell Angriffe auf Einsatzkräfte verfolgt werden. Gewollt oder ungewollt entsteht dadurch aber eine erhebliche Strafverschärfung und das, obwohl auch schon mit den bestehenden Gesetzen eine entsprechende Verfolgung von Straftaten möglich war. CDU, Grüne, FDP und SPD wollen an dieser Regelung festhalten. Einzig Die Linke lehnt sie ab und sieht, dass durch den Gesetzeswortlaut der Bemessungsspielraum der Gerichte begrenzt wird und teils übermäßige Strafen verhängt werden.


Fanhilfen beschließen Forderungen zur Bundestagswahl

Vor der Bundestagswahl fordern die Fanhilfen von einer neuen Bundesregierung einen deutlichen Kurswechsel in Bezug auf Fan- und Freiheitsrechte. Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Dachverbands der Fanhilfen e. V. wurde ein Beschlusspapier verabschiedet, welches drei Forderungen für ein entsprechendes Sofortprogramm beinhaltet.

„Nach der Regierungsbildung im Bund gilt es keine Zeit zu verlieren. Denn das Ansehen des Rechtsstaats hat in den vergangenen Jahren massiv gelitten. Daher muss eine neue Bundesregierung zeitnah entsprechende Maßnahmen ergreifen, um verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Dazu zählt ganz konkret die undurchsichtige und stigmatisierende Speicherung von Fußballfans in Polizeidatenbanken zu beenden. Ebenso muss schnellstmöglich eine allgemeingültige Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei eingeführt werden, denn polizeiliches Fehlverhalten muss im Zweifel individuell juristisch verfolgbar sein. Darüber hinaus braucht es eine wirklich unabhängige Stelle zur Aufklärung von Polizeigewalt. Wir erwarten daher, dass diese Punkte als Sofortmaßnahmen nach Regierungsantritt umgesetzt werden. Entsprechende Konzepte liegen schon seit Jahren auf dem Tisch. Jetzt gilt es zu handeln! Der Status quo ist nicht länger haltbar“, erklärt Linda Röttig, wiedergewähltes Mitglied im Vorstand des Dachverbands der Fanhilfen e. V.

Auf der Mitgliederversammlung wurde der bisherige Vorstand durch die Mitglieder im Amt bestätigt. Weitere Themen waren die Restriktionen gegenüber Fußballfans im Rahmen der Pandemiebekämpfung sowie die kürzlich beschlossenen Gesetzesverschärfungen auf Bundesebene.

„Auch in den kommenden Jahren werden wir sehr genau im Blick haben, wie sich die Situation von Fanrechten auf der Bundesebene entwickelt. Denn neben den genannten Punkten gibt es weitere Themen wie die ausufernde Videoüberwachung und Speicherpraxis von Kommunikationsdaten, bei denen wir dringend Handlungsbedarf sehen, da von diesen Maßnahmen Fußballfans in besonderer Weise betroffen sind. Daher werden wir auch weiterhin unsere Stimme deutlich erheben und Verbesserungen einfordern. Und neben den klaren inhaltlichen Forderungen rufen wir alle Fußballfans dazu auf, sich an der Wahl am 26. September zu beteiligen. Denn nur wer mit wählt, kann auch mitbestimmen“, stellt Linda Röttig abschließend klar.

Interview der Football Supporters Europe

Der unabhängigen Organisation „Football Supporters Europe (FSE)“ standen wir gerne für ein Interview zur Verfügung.

Die FSE ist ein Grass-Roots-Netzwerk von Fußballfans in Europa mit Mitgliedern in derzeit 48 Ländern des Kontinents. Die FSE-Mitglieder arbeiten an Themen des modernen Fußballs wie Ticketing, Fankultur, Diskriminierung sowie Polizeimaßnahmen im Fußball und ermutigen Fans als eine der wichtigsten Interessengruppen im Fußball, vereint und machtvoll ihre Stimme innerhalb der Strukturen des Spiels zu erheben.

Populistische Forderung nach personalisierten Eintrittskarten ist und bleibt Unfug

Im Vorfeld der heute beginnenden Innenministerkonferenz wurde vom sächsischen Innenminister Wöller erneut die Forderung nach personalisierten Eintrittskarten in Fußballstadien erhoben. Nicht nur die Forderung an sich, sondern auch die dazu herangezogenen Argumente sind realitätsfremd.

„Die Forderung nach personalisierten Tickets für Fußballfans ist ein politischer Winkelzug, mit dem sich der massiv unter Druck stehende sächsische Innenminister Wöller versucht, Luft zu verschaffen. Aufgrund zahlreicher Skandale steht er politisch mit dem Rücken zur Wand und will mit dieser populistischen Forderung punkten. Mit der Realität haben seine in diesem Zusammenhang getätigten Aussagen rein gar nichts zu tun. Daher erwarten wir, dass ihm auf der Innenministerkonferenz entschieden widersprochen wird“, erklärt Danny Graupner vom Dachverband der Fanhilfen e. V.

Der sächsische Innenminister hatte in einem Radiointerview die Auseinandersetzungen vor dem Stadion rund um das Aufstiegsspiel von Dynamo Dresden zum Anlass genommen, um erneut personalisierte Eintrittskarten für Fußballspiele zu fordern. Ebenso verwies er auf die im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie überall erfolgte Abgabe von persönlichen Daten.

„Sollten alle Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden, sobald die Pandemie keine grundlegende Gefahr mehr für die Bevölkerung darstellt, muss dies selbstverständlich auch für den Stadionbesuch gelten. Regeln der Pandemiebekämpfung, die dann extra für Fußballfans fortbestehen, darf es nicht geben. Ebenso haben personalisierte Tickets keinerlei Auswirkung auf die Sicherheitslage vor den Stadien. Der in diesem Zusammenhang dann gerade geäußerte Verweis auf Vorfälle vor dem Stadion ist somit an Absurdität nicht zu überbieten. Daher lehnen wir diese Forderungen grundlegend ab“, so Danny Graupner abschließend.

Interview im „11 Freunde“ Magazin

„Fuß­ball­fans sind kein Frei­wild für die Sicher­heits­be­hörden“

Unser Vorstandsmitglied Linda Röttig sprach im Interview mit dem „11 Freunde“ Magazin über unsere Arbeit, unsere Ziele und darüber, was Fußballfans beachten müssen, wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen.