Fatales Signal für Fanrechte – Mittelalterliche Sippenhaft des DFB bleibt erneut unangetastet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem heutigen Urteil die aktuelle Sportgerichtsbarkeit des DFB bestätigt. Dagegen geklagt hatte der Verein FC Carl Zeiss Jena, da sich dieser aus seiner Sicht zu Unrecht mit einer Strafzahlung wegen des Einsatzes von Pyrotechnik durch seine Fans bestraft sah. Der Dachverband der Fanhilfen e. V. sieht in diesem Urteil ein fatales Signal für Fanrechte.

„Die vom DFB-Sportgericht verhängten Kollektivstrafen gegen Fans und Vereine widersprechen zutiefst dem Grundsatz der demokratischen Rechtsprechung. Nur wem eine konkrete Tat nachgewiesen wird, kann dafür strafrechtlich belangt werden. Dass der BGH dies bei seinem Urteil völlig außer Acht lässt und damit auch die unverhältnismäßige Weitergabe der Verbandsstrafen auf einzelne Fußballfans billigt, können wir nicht nachvollziehen. Gerade die oftmals jungen Fans werden dadurch doppelt bestraft, da einzelne Personen in der Regel nach solchen Vorfällen strafrechtlich verfolgt werden. Hinzu kommen nun die erwarteten Umlagen dieser Kollektivstrafen auf die aktiven Fanszenen. Diese Zustände sind eines Rechtsstaats unwürdig und hätten dringend vom BGH korrigiert werden müssen“, erklärt Danny Graupner vom Dachverband der Fanhilfen e. V.

Im konkreten Fall wurde der FC Carl Zeiss Jena vom DFB-Sportgericht nach angeblichem Fehlverhalten seiner Fans zu einer Strafzahlung in Höhe von 24.900 Euro verurteilt. Gegen diese Entscheidung klagte der Verein und begründete dies damit, dass die Sportgerichtsbarkeit gegen die öffentliche Ordnung verstoße.

„Gerichtsentscheidungen des DFB zu Vorfällen im Stadion beruhen immer darauf, dass einer größeren Personengruppe ein angebliches Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die dafür verhängte Strafe wird in der Regel im Anschluss von den Vereinen an wenige Personen weitergegeben. Das ist Sippenhaft, wie wir sie nur aus dem Mittelalter kennen und zeigt eindeutig, dass das Verteilen von Kollektivstrafen mit der Gießkanne unverhältnismäßig ist. Zehntausende Euro sind für einzelne Personen nicht bezahlbar, für Vereine oftmals aber ein minimaler Posten in ihren millionenschweren Etas. Diese Praxis der Umlage von Kollektivstrafen auf einzelne Fans muss dringend beendet werden“, erläutert Danny Graupner abschließend.

Hannover, 04. November 2021

Fanhilfen fragen – Parteien antworten

Anlässlich der nahenden Bundestagswahl haben wir den aktuell im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien einen Fragenkatalog (genannt Wahlprüfsteine) zu den Themen Fan- und Freiheitsrechten zukommen lassen. Alle Parteien mit Ausnahme der AfD, haben darauf geantwortet und uns ihre Standpunkte zugesandt.

Nachfolgend fassen wir diese jeweils kurz zusammen. Unten findet Ihr dann die an uns übersandten Dokumente der Parteien im Original.

Datei „Gewalttäter Sport“

Die CDU sieht in der Datei ein wesentliches Hilfsmittel für die Polizei, zeigt sich aber für konstruktive Verbesserungen offen. Auch für die SPD ist die Datei ein sinnvolles Instrument, wobei zusätzlicher Regelungsbedarf bzgl. der Speichergründe, der Speicherdauer und der Informationspflichten gesehen wird. FDP und Grüne hingegen sehen teilweise erheblichen Reformbedarf bei der Datei und stellen sie zumindest in der jetzigen Form infrage. Die Linke will die Speicherpraxis der Datei „Gewalttäter Sport“ beenden.

– Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei

SPD, FDP, Linke und Grüne befürworten grundsätzlich die Einführung einer Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei. Die CDU hält sie für nicht notwendig.

– Unabhängige Aufarbeitung von Polizeigewalt

Sowohl die FDP als auch SPD, Linke und Grüne sprechen sich für eine unabhängige Aufklärung von Polizeigewalt durch eine neu zu schaffende Stelle aus. Eine solche Stelle ist aus Sicht der CDU nicht erforderlich.

– Gebührenordnung der Bundespolizei

Die Grünen fordern mindestens eine Änderung diverser Nummern der Gebührenordnung, um die Gebührentatbestände möglichst schonend im Hinblick auf die Grundrechtsausübung auszugestalten. Für die CDU ist die Gebührenordnung notwendig und auch weiterhin richtig. Die Linke lehnt hingegen die Gebührenordnung samt des darin verankerten „Verursacherprinzips“ ab. FDP und SPD sehen die Gebührenordnung ebenfalls sehr kritisch und verlangen grundsätzliche Überarbeitungen.

– Videoüberwachung mit biometrischer Erkennung

Für Die Linke erzeugt eine Videoüberwachung mit biometrischer Erkennung ein Gefühl des permanenten Überwachtseins, das im Widerspruch zum Recht des Einzelnen auf freie Entfaltung steht. Daher lehnt die Partei deren Einsatz ab – ebenso Grüne, SPD und FDP. Die CDU möchte die Voraussetzungen für einen entsprechenden Einsatz von biometrischer Erkennung schaffen und diese an Gefahrenorten, zu denen sie auch Fußballstadien zählt, einsetzen.

– Vorratsdatenspeicherung

SPD und CDU befürworten weiterhin den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung. Linke, Grüne und FDP lehnen die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat eindeutig ab.

– § 114 StGB (Angriff auf Einsatzkräfte)

Mit dem 2017 neu geschaffenen § 114 StGB sollen speziell Angriffe auf Einsatzkräfte verfolgt werden. Gewollt oder ungewollt entsteht dadurch aber eine erhebliche Strafverschärfung und das, obwohl auch schon mit den bestehenden Gesetzen eine entsprechende Verfolgung von Straftaten möglich war. CDU, Grüne, FDP und SPD wollen an dieser Regelung festhalten. Einzig Die Linke lehnt sie ab und sieht, dass durch den Gesetzeswortlaut der Bemessungsspielraum der Gerichte begrenzt wird und teils übermäßige Strafen verhängt werden.


Fanhilfen beschließen Forderungen zur Bundestagswahl

Vor der Bundestagswahl fordern die Fanhilfen von einer neuen Bundesregierung einen deutlichen Kurswechsel in Bezug auf Fan- und Freiheitsrechte. Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Dachverbands der Fanhilfen e. V. wurde ein Beschlusspapier verabschiedet, welches drei Forderungen für ein entsprechendes Sofortprogramm beinhaltet.

„Nach der Regierungsbildung im Bund gilt es keine Zeit zu verlieren. Denn das Ansehen des Rechtsstaats hat in den vergangenen Jahren massiv gelitten. Daher muss eine neue Bundesregierung zeitnah entsprechende Maßnahmen ergreifen, um verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Dazu zählt ganz konkret die undurchsichtige und stigmatisierende Speicherung von Fußballfans in Polizeidatenbanken zu beenden. Ebenso muss schnellstmöglich eine allgemeingültige Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei eingeführt werden, denn polizeiliches Fehlverhalten muss im Zweifel individuell juristisch verfolgbar sein. Darüber hinaus braucht es eine wirklich unabhängige Stelle zur Aufklärung von Polizeigewalt. Wir erwarten daher, dass diese Punkte als Sofortmaßnahmen nach Regierungsantritt umgesetzt werden. Entsprechende Konzepte liegen schon seit Jahren auf dem Tisch. Jetzt gilt es zu handeln! Der Status quo ist nicht länger haltbar“, erklärt Linda Röttig, wiedergewähltes Mitglied im Vorstand des Dachverbands der Fanhilfen e. V.

Auf der Mitgliederversammlung wurde der bisherige Vorstand durch die Mitglieder im Amt bestätigt. Weitere Themen waren die Restriktionen gegenüber Fußballfans im Rahmen der Pandemiebekämpfung sowie die kürzlich beschlossenen Gesetzesverschärfungen auf Bundesebene.

„Auch in den kommenden Jahren werden wir sehr genau im Blick haben, wie sich die Situation von Fanrechten auf der Bundesebene entwickelt. Denn neben den genannten Punkten gibt es weitere Themen wie die ausufernde Videoüberwachung und Speicherpraxis von Kommunikationsdaten, bei denen wir dringend Handlungsbedarf sehen, da von diesen Maßnahmen Fußballfans in besonderer Weise betroffen sind. Daher werden wir auch weiterhin unsere Stimme deutlich erheben und Verbesserungen einfordern. Und neben den klaren inhaltlichen Forderungen rufen wir alle Fußballfans dazu auf, sich an der Wahl am 26. September zu beteiligen. Denn nur wer mit wählt, kann auch mitbestimmen“, stellt Linda Röttig abschließend klar.

Interview der Football Supporters Europe

Der unabhängigen Organisation „Football Supporters Europe (FSE)“ standen wir gerne für ein Interview zur Verfügung.

Die FSE ist ein Grass-Roots-Netzwerk von Fußballfans in Europa mit Mitgliedern in derzeit 48 Ländern des Kontinents. Die FSE-Mitglieder arbeiten an Themen des modernen Fußballs wie Ticketing, Fankultur, Diskriminierung sowie Polizeimaßnahmen im Fußball und ermutigen Fans als eine der wichtigsten Interessengruppen im Fußball, vereint und machtvoll ihre Stimme innerhalb der Strukturen des Spiels zu erheben.

Populistische Forderung nach personalisierten Eintrittskarten ist und bleibt Unfug

Im Vorfeld der heute beginnenden Innenministerkonferenz wurde vom sächsischen Innenminister Wöller erneut die Forderung nach personalisierten Eintrittskarten in Fußballstadien erhoben. Nicht nur die Forderung an sich, sondern auch die dazu herangezogenen Argumente sind realitätsfremd.

„Die Forderung nach personalisierten Tickets für Fußballfans ist ein politischer Winkelzug, mit dem sich der massiv unter Druck stehende sächsische Innenminister Wöller versucht, Luft zu verschaffen. Aufgrund zahlreicher Skandale steht er politisch mit dem Rücken zur Wand und will mit dieser populistischen Forderung punkten. Mit der Realität haben seine in diesem Zusammenhang getätigten Aussagen rein gar nichts zu tun. Daher erwarten wir, dass ihm auf der Innenministerkonferenz entschieden widersprochen wird“, erklärt Danny Graupner vom Dachverband der Fanhilfen e. V.

Der sächsische Innenminister hatte in einem Radiointerview die Auseinandersetzungen vor dem Stadion rund um das Aufstiegsspiel von Dynamo Dresden zum Anlass genommen, um erneut personalisierte Eintrittskarten für Fußballspiele zu fordern. Ebenso verwies er auf die im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie überall erfolgte Abgabe von persönlichen Daten.

„Sollten alle Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden, sobald die Pandemie keine grundlegende Gefahr mehr für die Bevölkerung darstellt, muss dies selbstverständlich auch für den Stadionbesuch gelten. Regeln der Pandemiebekämpfung, die dann extra für Fußballfans fortbestehen, darf es nicht geben. Ebenso haben personalisierte Tickets keinerlei Auswirkung auf die Sicherheitslage vor den Stadien. Der in diesem Zusammenhang dann gerade geäußerte Verweis auf Vorfälle vor dem Stadion ist somit an Absurdität nicht zu überbieten. Daher lehnen wir diese Forderungen grundlegend ab“, so Danny Graupner abschließend.

Interview im „11 Freunde“ Magazin

„Fuß­ball­fans sind kein Frei­wild für die Sicher­heits­be­hörden“

Unser Vorstandsmitglied Linda Röttig sprach im Interview mit dem „11 Freunde“ Magazin über unsere Arbeit, unsere Ziele und darüber, was Fußballfans beachten müssen, wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen.

Vorverurteilung schon im Namen – Die Datei „Gewalttäter Sport“

Die schon im Jahr 1991 auf der Innenministerkonferenz beschlossene und 1994 eingeführte Datei „Gewalttäter Sport“ ist nach § 29 Abs. 1 bis 5 BKA-Gesetz BKAG1 eine Verbunddatei. In ihr werden die gespeicherten Daten zentral beim Bundeskriminalamt erfasst und können durch die jeweiligen Polizeibehörden der Länder eingegeben sowie abgerufen werden2.

Dem polizeilichen Eigenverständnis nach, versetzt die „Datei ‚Gewalttäter Sport‘ […] die Polizei bundesweit in die Lage, zielgerichtet polizeiliche Maßnahmen zu treffen und dabei zwischen Störern und Nichtstörern zu unterscheiden.“3. Ziel ist es gewaltsame Auseinandersetzungen bei Sportgroßveranstaltungen zu verhindern oder ggf. aufzuklären4. Zu diesem Zwecke nehmen die Polizeien für sich in Anspruch, personenbezogene Daten zu speichern. Die Speicherung erfolgt nach dem sogenannten ‚Tatortprinzip‘. D. h. die personenbezogenen Daten werden gemäß der Errichtungsanordnung dort gespeichert, wo sie seitens der jeweiligen Polizeibehörde festgestellt wurden. Sie umfassen „Angaben wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, aber auch Lichtbilder und Personenbeschreibungen“5. Darüber hinaus existieren Freitextfelder für Sondervermerke und die Möglichkeit einer ‚kriminologischen Kurzbeschreibung‘6.

Eine Speicherung ist bei Verdacht zahlreicher Delikte möglich – siehe Aufzählung, sofern diese im Zusammenhang von Sportgroßveranstaltungen geschehen. Das heißt neben dem Stadion und dem direkten Stadionumfeld, werden auch die An- und Abreisewege sowie andere Treffpunkte von Fans gezählt7.

Delikte:

• Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
• Gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§ 315 ff. StGB)
• Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB)
• Nötigung (§ 240 StGB)
• Verstöße gegen das Waffengesetz
• Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
• Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB)
• Hausfriedensbruch (§§ 123, 124 StGB)
• Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB
• Raub- und Diebstahlsdelikte (§§ 242 ff. StGB)
• Missbrauch von Notrufeinrichtungen (§ 145 StGB)
• Handlungen nach § 27 Versammlungsgesetz
• Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB)
• Volksverhetzung (§ 130 StGB)
• Beleidigung (§ 185 StGB)
• Bedrohung (§ 241 StGB)
Neben dem bloßen Verdacht genannter Tatbestände, reichen allerdings auch schon
• Eine Personalienfeststellung
• Ein Platzverweis
• Oder eine Ingewahrsamnahme

Diese Dinge können als Begründung herangezogen werden, um in der ‚Datei Gewalttäter Sport‘ erfasst zu werden. Die Speicherung selbst „unterliegt [hier] einem polizeilichen Beurteilungsspielraum“8 und ist für eine maximale Dauer von fünf Jahren vorgesehen. In einem Großteil der Fälle wird diese nicht unterschritten9. Mit Beendigung der Frist erfolgt eine automatische Löschung, sofern keine neuen ‚Erkenntnisse‘ eine Verlängerung ‚begründen‘. Seitens der Polizeibehörden erfolgt keine proaktive Mitteilung an die Betroffenen über die Speicherung selbst. Die einzige Ausnahme bildet hier das Bundesland Bremen im Sinne kriminalpräventiver Gesichtspunkte.

Die jetzige Regelung basiert auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2010, im welchem das Gericht „die Datenerhebung und -speicherung […] als unzulässig“ bis zu diesem Zeitpunkt festgestellt hat. Die während des Verfahrensverlaufs auf Initiative des Bundesministeriums des Inneren, erlassene BKADV bilde aber „eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Datei Gewalttäter Sport“. Gleichwohl sind die möglichen Konsequenzen für Betroffene weitgehend. Sie umfassen sogenannte ‚Gefährderansprachen‘, ‚Meldeauflagen‘, ‚Bereichsbetretungsverbote’, aber auch ‚Beförderungsausschlüsse‘10 und reichen bis hin zu konkreten Ausreisebeschränkungen.

Kritik

Die Datei ‚Gewalttäter Sport‘ ist seit ihrem über fünfundzwanzigjährigen Bestehen immer ein politisches Instrument gewesen. Sie wirkt für die Betroffenen stigmatisierend und vermittelt alleine über ihren Namen den Eindruck, „dass es sich bei den in ihr gespeicherten Personen um Tatverdächtige handelt, die bereits Gewalttaten im Zusammenhang mit Sportereignissen begangen haben“11. Dem ist wie dargestellt, nicht so! Es ist weder eine konkrete Gewalttat, noch ein wirklicher Tatverdacht vonnöten.

Denn der polizeiliche Beurteilungsspielraum und die zahlreichen potentiellen Möglichkeiten der Erfassung führen zwangsläufig zu einer geringen Aussagekraft. Doch die vermeintliche Deliquenz des Einzelnen ist ausreichend, um als ‚Gewalttäter‘ polizeilich erfasst zu werden. Sogenannte Antragsdelikte wie Hausfriedensbruch oder Beleidigung, die der Gesetzgeber im absoluten Bagatellbereich ansiedelt und nur durch aktive Initiative der Betroffenen verfolgt werden, gelten im Bereich Sport für die Polizei in ihrer Datenerhebung als so gravierend, dass derer beschuldigte Personen als „Gewalttäter“ eingestuft werden. Die Erfassung selbst ist niedrigschwellig und zugleich für die Betroffenen in ihrer Auswirkung immens. Nach aktuellem Stand12 sind 7.841 Personen in der Datei gespeichert. Davon alleine über 1600 aufgrund einer Personalienfeststellung. Sie alle sind Teil einer rechtlichen und tatsächlichen Grauzone13 – in der man schnell drin ist, aber umso schwerer wieder heraus kommt – sofern die Betroffenen überhaupt in Kenntnis ihrer Speicherung sind. Die Datei ist also nicht einmal als präventiv polizeiliches Mittel ihren Namen wert.

Eine Datei, die derart massiv in das Leben der Betroffenen eingreift, den Alltag aufgrund polizeilicher Meldeauflagen und Betretungsverbote beschneidet, sowie die Reisefreiheit beschränkt und völlig willkürliche Speicherungen zulässt, gehört mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Wir als Dachverband der Fanhilfen fordern daher eine umgehende Beendigung dieser stigmatisierenden Praxis für Fußballfans – Auflösung der ‚Datei Gewalttäter Sport‘, jetzt! – Proaktive in Kenntnissetzung der Betroffenen und die Übermittlung der bisher über sie gespeicherten Daten!

Regierungskoalition missachtet EGMR Urteil bei Novellierung des Bundespolizeigesetzes

Der Deutsche Bundestag wird am kommenden Donnerstag das neue Bundespolizeigesetz beschließen. Nicht vorgesehen ist dabei u. a. die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei, obwohl diese in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingefordert wird. Der Dachverband der Fanhilfen kritisiert dies in aller Deutlichkeit und fordert mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit bei der Polizei.

„Den Polizeien in Deutschland spricht der Gesetzgeber schon jetzt besondere und weitgehende Befugnisse zu. Mit diesen Befugnissen gehen nach unserer Auffassung nicht nur Rechte, sondern vor allem Verantwortung einher. Dem demokratischen Grundprinzip der Gewaltenteilung folgend, muss polizeiliche Arbeit jederzeit durch Gerichte kontrollierbar sein. Ohne eine individuelle Kennzeichnungspflicht ist dies nicht möglich. Das gilt insbesondere für sogenannte geschlossene Einheiten, wie sie etwa bei Fußballspielen eingesetzt werden. Bisher gemachte Erfahrungen bei der Kennzeichnung auf Landesebene sind durchweg positiv. Daher muss endlich eine individuelle Kennzeichnung für alle Einheiten der Bundespolizisten eingeführt werden. Die andauernde Missachtung eines entsprechenden Urteiles des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist in diesem Zusammenhang eine Bankrotterklärung für den Rechtsstaat“, erklärt Linda Röttig Mitglied im Vorstand des Dachverbands der Fanhilfen.

In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bemängelt, „[…] dass der Einsatz behelmter Beamter ohne individuelle Kennzeichnung und die daraus resultierende Unfähigkeit von Augenzeugen und Opfern, die Beamten, die die gerügten Misshandlungen begangen haben sollen, zu identifizieren, geeignet war, die Effektivität der Ermittlungen von Anfang an zu behindern“ (EGMR 2017: 32). Eine Kennzeichnung in Form eines Namensschilds oder durch eine mehrstellige, einprägsame Nummernfolge ist demnach für die persönliche Identifizierung von Polizeibeamten grundlegend. Ebenso hielt das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2019 die Kennzeichnung als Eingriff in das Recht zur informationellen Selbstbestimmung der Beamten für gerechtfertigt. In den meisten Mitgliedsstaaten der EU ist die individuelle Kennzeichnungspflicht längst umgesetzt, ohne dass damit ein Anstieg ungerechtfertigter Anschuldigungen gegen Polizeibeamte verbunden gewesen wäre oder es gar zu persönlichen Übergriffen gekommen ist. Auch sind diesbezüglich bisher keinerlei Erfahrungen aus den Bundesländern mit schon existierender Kennzeichnungspflicht bekannt.

Linda Röttig erläutert abschließend: „Die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei würde die Transparenz des Handelns und die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig stärken. Ebenso fordern wir die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle an die sich Betroffene von Polizeigewalt wenden können. Ohne die Umsetzung dieser beiden Punkte wird es auch weiterhin keine zeitgemäße und im Interesse der Menschen arbeitende Bundespolizei geben können. Die von den politischen Entscheidungsträgern angekündigte Modernisierung des Bundespolizeigesetzes wäre somit die Tinte auf dem Papier nicht wert. Die persönliche Wahlentscheidung vieler Fans am 26. September wird sicherlich nicht nur durch dieses Thema beeinflusst werden, aber bestimmt auch.“

Weiterführende Literatur:

Bandau, Frank / Bothner, Fabio (2020) Die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte: Ein QCA-basierter Bundesländervergleich, In: Zeitschrift für Vergleichende Politikwissenschaft (1), Springer Verlag, Online: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s12286-020-00443-8.pdf

Deutscher Bundestag (2018) Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und -beamten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Ergänzungdes Sachstands WD 3 -3000 -008/11 vom 10. Februar 2011), Wissenschaftliche Dienste – Deutscher Bundestag, Online: https://www.bundestag.de/resource/blob/563722/a85970f9077cc8d213de48ea86de6da2/WD-3-105-18-pdf-data.pdf

Legal Tribune Online – LTO (2019) Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte verfassungsmäßig, Online: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-2c31-33-18-kennzeichnungspflicht-polizei-verfassungsgemaess/

Regler, Andreas (2016). Die Kennzeichnungspflicht geschlossener Polizeieinheiten. Eine Analyse der Situation in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der parteipolitischen Standpunkte, In: SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis (4), S. 49-61, Online: http://dx.doi.org/10.7396/2016_4_F

Robbe, Patrizia (2011) Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und -beamten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Wissenschaftliche Dienste – Deutscher Bundestag, Online: https://www.bundestag.de/resource/blob/191806/74ebec119bb90fdcf3cd9acf18a3118b/kennzeichnungspflicht_polizei-data.pdf

Dachverband der Fanhilfen nimmt seine Arbeit auf

An zahlreichen Standorten sind in den vergangenen Jahren Fanhilfen entstanden, um Fußballfans bei juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen und Anti-Repressionsarbeit zu leisten. Ab heute gibt es für bundesweite Anliegen der Fanhilfen eine neue gemeinsame Struktur.

„Nach vielen Jahren des intensiven Austauschs und der konstruktiven Zusammenarbeit bündeln wir ab heute offiziell die Kräfte. Der Dachverband der Fanhilfen e. V. bildet von nun an eine übergreifende Struktur, um bundesweite Anliegen und Forderungen der einzelnen Standorte zu bündeln und diesen mit vereinten Kräften Gehör zu verschaffen. Die aktuellen Diskussionen rund um die Datei „Gewalttäter Sport“, die ausufernde Polizeigewalt im ganzen Land und die zunehmende Überwachung zeigen deutlich, wie dringend notwendig eine laute Stimme für den Schutz von Fanrechten ist. Dies gilt umso mehr in der jetzigen Zeit, in der keine Zuschauer in den Stadien sind und damit unter anderem eine wichtige Plattform fehlt, um seine Anliegen nach außen zu tragen. Zahlreiche Ereignisse in den vergangenen Monaten zeigen ebenso deutlich, dass die Repressionsorgane trotz Zuschauerausschluss nicht lockerlassen und Fußballfans weiterhin kriminalisiert werden, als wäre es das Normalste der Welt“, erläutert Linda Röttig, Mitglied im Vorstand des Dachverbands der Fanhilfen.

Eine zentrale Aufgabe des Dachverbands besteht darin, die Öffentlichkeit über die fortschreitende Einschränkung von Fanrechten zu informieren und immer wieder deutlich zu machen, dass Fußballfans keine Versuchskaninchen von Innenministern und Polizeigewerkschaftern sein dürfen.

„Aktuell sind 19 Fanhilfen Mitglied im Dachverband. Wir sind sehr positiv gestimmt, dass in naher Zukunft viele weitere Standorte sich dieser neuen gemeinsamen Struktur anschließen und ihren großen Erfahrungsschatz aus der täglichen Arbeit mit einbringen werden. An fast allen Profi- und zahlreichen Amateurfußballstandorten gibt es mittlerweile engagierte Fans, die dem willkürlichen Treiben von Polizei und Staatsanwaltschaften nicht mehr tatenlos zuschauen. Sie unterstützen mit ihrer täglichen Arbeit selbstlos andere Fans, um sich gegen überzogene Strafen und nicht enden wollende Gängelungen durch die Sicherheitsbehörden zur Wehr zu setzen. Für diese Personen werden wir zukünftig ein Ansprechpartner sein und ihre Eindrücke und Erfahrungen in die Öffentlichkeit transportieren. Denn eins ist allen Beteiligten klar: Nur zusammen lässt sich etwas bewegen!“, fügt Linda Röttig abschließend hinzu.